Auf die Frage gab es beim DGRh-Kongress ein klares „Ja“. Beim Lupus ist die Indikation bei Verdacht auf eine Nierenbeteiligung gegeben, wenn Nierenfunktion und Urindiagnostik auffällig sind und sich diagnostische, prognostische oder therapeutische Implikationen ergeben.
13.09.2019 | DGRh 2019 | Kongressbericht | Nachrichten