Erschienen in:
11.08.2017 | Pflege | Übersichten
Die neuen Heilverfahren der DGUV aus der Sicht einer VAV-Klinik
verfasst von:
Prof. Dr. M. Oberst
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 9/2017
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Zusammenfassung
Die neuen Heilverfahren der DGUV haben für die Verletzungsartenverfahrens(VAV)-Kliniken Auswirkungen in medizinischer, ökonomischer und struktureller Hinsicht. Während letztere als positiv zu beurteilen sind, werden die medizinischen und ökonomischen Veränderungen als negativ empfunden. Probleme ergeben sich aus dem teilweise unscharf formulierten Verletzungsartenverzeichnis, was unangenehme Auseinandersetzungen mit den Berufsgenossenschaften hinsichtlich der finanziellen Vergütung erbrachter Leistungen nach sich zieht. Weiterhin wird die medizinische Kompetenz der VAV-Kliniken durch die Vorgaben des VAV-Katalogs reduziert, was den Kliniken ein zusätzliches Spannungsfeld zwischen medizinischer Versorgung, Erfüllung der Ausbildungsverpflichtung und Mitarbeiterakquise einerseits und dem kontinuierlich steigenden ökonomischen Druck andererseits eröffnet.
Die per Verordnung des neu formulierten VAV-Katalogs erzwungene Abgabe von Versorgungskompetenz schüttet aus Sicht des Autors „das Kind mit dem Bade aus“, da deutschlandweit an vielen VAV-Kliniken durchaus partiell Schwerstverletzungsartenverfahrens(SAV)-Kompetenz besteht. Eine konkrete „kompetenzbasierte Zulassung“ zu einzelnen Bereichen des SAV-Verfahrens wäre sinnvoll und würde einerseits die flächendeckende Versorgung der Versicherten aufrechterhalten sowie andererseits die Bereitschaft zur vorbehaltlosen Umsetzung des neuen VAV-Verfahrens seitens der beteiligten VAV-Krankenhäuser erhöhen bzw. stärken.