Ab 1. April gelten viele coronabedingte Sonderregeln nicht mehr. Es entfallen Erleichterungen bei der Verwendung von BtM-Rezepten, bis Ende Juni können U-Untersuchungen bei Kindern nachgeholt werden.
28.03.2023 | EBM | Nachrichten
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Ab 1. April gelten viele coronabedingte Sonderregeln nicht mehr. Es entfallen Erleichterungen bei der Verwendung von BtM-Rezepten, bis Ende Juni können U-Untersuchungen bei Kindern nachgeholt werden.