Skip to main content
Enzyklopädie der Schlafmedizin
Info
Publiziert am: 30.11.2020

Integrierte Versorgung

Verfasst von: Helga Peter und Thomas Penzel
Definition von integrierter Versorgung.

Synonyme

IV

Definition

Sie ist im Sozialgesetzbuch V § 140 verankert und ermöglicht die Planung von sektorenübergreifenden Versorgungsmodellen. Ziel der integrierten Versorgung ist die qualitative Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung durch sektorenübergreifende Verträge und Regelungen. Integrierte Versorgung kann indikationsbezogen oder patientenbezogen zwischen den verschiedenen Leistungserbringern und Kostenträgern vereinbart werden. In der Schlafmedizin bietet sich die integrierte Versorgung als eine Option für die Versorgung an. Dies kann fokussiert auf Krankheitsentitäten (z. B. Patienten mit „Schlafbezogene Atmungsstörungen“ oder „Insomnie“) oder zur Umsetzung einer Leitlinien-basierten Schlafmedizin genutzt werden.
Siehe auch
  • „Evidenzbasierung und Leitliniengestaltung“
  • „Gesundheitspolitik“
  • „Diagnostik der Schlafbezogenen Atmungsstörungen“