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Laborgemeinschaft

Verfasst von: T. Arndt
Laborgemeinschaft
Synonym(e)
LG
Definition
Eine Form der Praxisgemeinschaft, die wiederum eine Form der ärztlichen Gruppenpraxis ist.
Beschreibung
Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Ärzten gleicher oder verschiedener Fachrichtungen zur gemeinsamen Nutzung von Laboreinrichtungen und Personal innerhalb oder außerhalb der eigenen Praxisräume zwecks Erbringung der in den eigenen Praxen anfallenden Laboruntersuchungen.
Die in Laborgemeinschaften erbrachten Leistungen werden nicht von der Laborgemeinschaft als Institution, sondern von den dort zusammengeschlossenen Ärzten als ärztliche Leistungen erbracht und gegenüber den Patienten, der KV oder einem sonstigen Kostenträger abgerechnet. Dabei gelten für Patienen der gesetzlichen Krankenversicherung der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM; Einheitlicher Bewertungsmaßstab) und für privatversicherte Patienten („Privatpatienten“) die Gebührenordnung für Ärzte. Zu weiteren Rechtsgrundlagen s. Rieder 2002.
Literatur
Rieder H-J (Hrsg) (2002) Lexikon des Arztrechts. Loseblattwerk, 2. Aufl. CF Müller, Heidelberg