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Nadelstichverletzung

Verfasst von: W. Stöcker und W. Schlumberger
Nadelstichverletzung
Englischer Begriff
needlestick injury
Definition
Verletzung durch Injektionsnadeln, im weiteren Sinne jegliche Stich-, Schnitt- und Kratzverletzung der Haut durch Nadeln, Kanülen, Skalpelle und andere scharfe Gegenstände, die mit Blut verunreinigt waren, unabhängig davon, ob die Wunde geblutet hat oder nicht.
Beschreibung
Die gefährlichsten Erreger bei einem transdermalen Blut-zu-Blut-Kontakt sind das Hepatitis-B-Virus, das Hepatitis C-Virus (HCV) und das humane Immundefizienz-Virus (HIV-1 und -2). Gefährdet sind insbesondere die Angehörigen der Medizinberufe, einschließlich Beschäftigten in Rettungsdienst und Labor. Aber auch Reinigungsfachkräfte verletzen sich oft mit kontaminierten Kanülen oder Skalpellen, die nicht fachgerecht entsorgt wurden.
Für das Risiko einer Infektion nach einer Nadelstichverletzung ist der Infektionsstatus der Quellperson ausschlaggebend, und wenn diese nicht ermittelbar ist, die Prävalenz gefährlicher Erreger in der behandelten Patientengruppe.
Die folgenden Maßnahmen sind immer nach einer Stich- oder Schnittverletzung durchzuführen:
  • Die Wunde ist sofort zum Bluten anzuregen, dies geschieht am besten durch Druck auf das umliegende Gewebe und sollte 1–2 Minuten durchgeführt werden. Hierdurch sollen bereits eingedrungene Erreger ausgeschwemmt werden.
  • Im Anschluss sollte die Wunde mit einem viruswirksamen Desinfektionsmittel (z. B. 80 % iger Ethanol in Kombination mit PVP-Iod) ausgiebig (mindestens 5 Minuten lang) desinfiziert werden. Dabei sollte die Wunde möglichst aufgespreizt werden, mit Überschreitung der Schmerzgrenze).
  • Die Wunde kann im Anschluss durch einen sterilen Verband geschützt werden. Empfohlen wird das Anlegen eines antiseptischen Wirkstoffdepots, z. B. auf Ethanolbasis (80 %).
In Sonderfällen (z. B. Hochrisikobereich) empfiehlt es sich, eine rasche Wundexzision vorzunehmen. Jede infektionsrelevante Nadelstichverletzung ist dem Betriebsarzt zu melden und wird als Arbeitsunfall gewertet.
Beim Verletzten, und möglichst auch bei der Infektionsquelle, sind Blutproben zum Nachweis von Hepatitis-B-, Hepatitis-C- und HIV-Markern abzunehmen. Diese Blutproben sind für die Unfallversicherung besonders wichtig, um den Zusammenhang einer eventuell später entdeckten Serokonversion mit dem Unfallgeschehen zu belegen. Kontrolluntersuchungen sind nach 3, 6 und 12 Monaten durchzuführen. Die Kosten hierfür übernimmt die Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft.
Man kann Nadelstichverletzungen durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen vorbeugen, zum Beispiel durch den Einsatz geeigneter Kanülenabwurfbehälter und die Verwendung sicherer Instrumente und Verbrauchsmaterialien, wie Einmalartikel für perkutane Eingriffe (Kanülen, Spritzen, Lanzetten), die mit einem Sicherheitsmechanismus versehen sind, der ein unbeabsichtigtes Stechen oder Schneiden nach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch verhindert. Weiterhin sollte medizinisches Personal gegen Hepatitis B (am besten simultan gegen Hepatitis A) geimpft sein. Laufende Kontrollen des Impfschutzes sind unerlässlich.
Nach einer hochrisikoreichen HIV-Exposition durch eine Nadelstichverletzung besteht die Möglichkeit einer vorbeugenden Therapie mit antiretroviralen Medikamenten, die sogenannte Postexpositionsprophylaxe. Die Wirksamkeit dieses Vorgehens ist noch nicht eindeutig belegt, und man muss sich davon überzeugen, ob die Wirkstoffe für die Prophylaxe zugelassen sind. Mit der Therapie sollte möglichst innerhalb der ersten 2 Stunden begonnen werden, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden. Die Maßnahme erstreckt sich über 2–4 Wochen. Trotz möglicherweise auftretender schwerer Nebenwirkungen sollte sie bis zum Ende durchgeführt werden.
In Einrichtungen mit Gefährdung durch blutübertragbare Krankheitserreger sind die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen (TRBA 250) zu befolgen.
Literatur
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) (2008) Vorgehen nach Stich- und Schnittverletzungen – Begründung für das Regeluntersuchungsprogramm der BGW. Hamburg
Wicker S, Gottschalk R, Rabenau HF (2007) Gefährdungen durch Nadelstichverletzungen: Betrachtung aus arbeitsmedizinischer und virologischer Sicht. Dtsch Ärztebl 104(45):A 3102–A 3107