Erschienen in:
26.02.2019 | Veneers | Praxismanagement
Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen
verfasst von:
Dr. Dr. Alexander Raff
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 3/2019
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Zusammenfassung
Bei der Wiedereingliederung nach GOZ-Nr. 2310. Die GOZ-Nr. 2310 lautet im Volltext: „Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone, oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz“. Immer wieder taucht die Frage auf, welche unselbstständigen Teilleistungen subsummiert sind und welche nicht.