01.05.2013 | WIRTSCHAFT
Gefahr bei der Plausi-Prüfung
Rechtsanwalt Remmert macht den Ernst der Lage klar
Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 8/2013
Einloggen, um Zugang zu erhaltenZusammenfassung
RECHT Die KV lädt den Arzt ein, seine Arbeits- und Abrechnungsweise sowie die Praxisstruktur zu besprechen und schlägt ihm vor, verschiedene Unterlagen mitzubringen. Irgendwann fällt auch das Wort Plausibilitätsprüfung — und jetzt heißt es vorsichtig sein! Andernfalls könnte man sich Argumentationen verbauen.