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07.04.2017 | Gesundheitspolitik | Nachrichten

Verordnung

Polymedikation regional sehr unterschiedlich

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Rheinland-Pfalz und NRW stehen in Sachen Polymedikation bei Pflegebedürftigen an der Spitze.

BERLIN. Polymedikation bei Pflegebedürftigen ist zwar ein bundesweit relativ einheitliches Problem, doch erhalten Pflegebedürftige im Nordosten Deutschlands etwas seltener fünf oder mehr unterschiedliche Wirkstoffe pro Quartal verordnet. Das geht aus dem Pflege-Report 2017 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervor.

Am seltensten bekommen Pflegebedürftige in Brandenburg (53,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (54,2 Prozent) und Berlin (54,8 Prozent) fünf oder mehr Wirkstoffe, am häufigsten in Rheinland-Pfalz mit 62,2 Prozent und Nordrhein-Westfalen mit 61,9 Prozent verordnet. Deutlicher fallen die regionalen Unterschiede bei den Verordnungen von sogenannten Priscus-Arzneimitteln aus. Während nur 12,9 Prozent der Pflegebedürftigen in Sachsen-Anhalt ein laut der Liste für ältere Patienten potenziell ungeeignetes Arzneimittel erhalten, sind es im Saarland 22,4 Prozent.

Insgesamt weisen die ostdeutschen Bundesländer mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern eine deutlich unterproportionale Verordnungsrate von Priscus-Arzneimitteln auf, heißt es in einem Beitrag von Mitherausgeberin Dr. Antje Schwinger, Dr. Kathrin Jürchott und Chrysanthi Tsiasioti. Die weitaus meisten Verordnungen fallen den Untersuchungen zufolge in den Wirkstoffbereich der Psychopharmaka. So erhält etwa jeder fünfte Pflegebedürftige über 65 Jahre ein Antidepressivum – wiederum rund jeder Fünfte hiervon ein auf der Priscus-Liste aufgeführtes. (Ebert-Rall)

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