Die Erhebung eines Zusatzbeitrags ist für die betroffenen Kassen zunächst mit einigem Aufwand verbunden: Sie müssen die Mitglieder über die Erhebung des Zusatzbeitrages informieren, für jeden ein gesondertes Beitragskonto einrichten und die Einzugsermächtigungen erfassen. Zudem müssen die Kassenmitarbeiter feststellen, welche Mitglieder gar keinen oder nicht den vollen Beitrag zahlen müssen, etwa weil sie Krankengeld beziehen.
26.01.2010 | Gesundheitspolitik | Online-Artikel