09.02.2022 | Glucocorticoide | CME-Kurs
Glukokortikoid-induzierte Osteoporose – Fokus Therapie (Teil 1)
☀ Dieser Kurs ist Teil der Sommerakademie 2022 ☀
Anzahl Versuche: 2
Mit einer Frakturprävalenz von 30–50 % zählt die Glukokortikoid(GK)-induzierte Osteoporose zu den wichtigsten Komorbiditäten bei entzündlich rheumatischen Erkrankungen. Aufgrund einer Verminderung der Knochenqualität mit fehlender Korrelation zur Knochenmineraldichte wird das Frakturrisiko unter Langzeit-GK-Therapie mit den derzeit eingesetzten Verfahren der Osteodensitometrie nur unzureichend abgebildet und daher unterschätzt. Eine osteologische Basisdiagnostik einschließlich Osteodensitometrie ist nach DVO(Dachverband Osteologie)-Leitlinie bei allen postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 60. Lebensjahr indiziert, die GK in einer Dosis von ≥ 2,5 mg Prednisolonäquivalent/Tag für > 3 Monate erhalten oder erhalten sollen. Basismaßnahmen bei GK-behandelten Patienten sind Vitamin-D- und Kalziumsubstitution sowie Maßnahmen zur Förderung von Muskelkraft und Koordination und zur Sturzprophylaxe. Die Indikationsstellung für eine spezifische osteologische Therapie ist neben der Knochenmineraldichte und prävalenten Frakturen abhängig von kalkulierter GK-Dosis, Alter, Geschlecht und weiteren Frakturrisikofaktoren.
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- verstehen Sie wichtige Aspekte der komplexen Pathogenese von Knochenveränderungen bei Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen und Glukokortikoid(GK)-Therapie,
- sind Ihnen die Basismaßnahmen zur Osteoprotektion bei GK-behandelten Patienten geläufig,
- kennen Sie den diagnostischen Pfad von der Einschätzung des Frakturrisikos zur gezielten Prophylaxe und Therapie von Knochenveränderungen bei mit GK behandelten Patienten,
- ist Ihnen die auf der Kalkulation von GK-Dosis und Behandlungsdauer basierende prinzipielle Indikationsstellung für die spezifische osteologische Pharmakotherapie bekannt.
Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].