01.08.2018 | GOÄ | Aus unserem Fach
GOÄ-Beschlüsse in Erfurt
Erschienen in: Orthopädie und Unfallchirurgie | Ausgabe 4/2018
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Der Deutsche Ärztetag erteilt der BÄK den Auftrag, die weit fortgeschrittenen Novellierungsarbeiten an der GOÄ fortzuführen. Der bisherige Entwurf der Leistungslegendierungen wird aktuell einer betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Kalkulation unterzogen. Die Eingaben der eingebundenen Verbände und Fachgesellschaften werden berücksichtigt. Eine möglichst detaillierte Folgenabschätzung soll sichergestellt werden.
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Ob und wann ein weiter ausgearbeitetes und konsentiertes GOÄ-Konzept als Konsensvorschlag im Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingebracht wird, muss gesondert bewertet werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussion um die geplante wissenschaftliche Kommission der Bundesregierung zur Modernisierung der Vergütungssysteme.
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Eine Zusammenführung von GOÄ und EBM lehnt der Deutsche Ärztetag ab. Blaupause für eine einheitliche Gebührenordnung kann nur ein Konstrukt wie die GOÄ sein.
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Ein Entwurf einer neuen GOÄ darf nur dann durch die BÄK beim BMG eingebracht werden, wenn das duale Versicherungssystem erhalten bleibt und keine grundsätzliche ordnungspolitische Beeinträchtigung der privatärztlichen Versorgung vorgesehen ist. Sonst soll die BÄK eine rein ärztliche GOÄ auf Basis der heutigen weiterentwickeln, ohne Änderung des Paragrafenteils und der Bundesärzteordnung.