01.11.2012 | FORUM POLITIK
„Gute Führung“ hilft Sündern nicht mehr
Zulassungsentzug nun auch trotz nachträglichen Wohlverhaltens
Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 19/2012
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BSG-URTEIL Wurde einem Vertragsarzt die Zulassung entzogen, stand ihm bisher ein juristischer Kniff zur Verfügung, wenn er mit einer Klage den Vollzug der Strafe verzögerte: Zeigte er sich während dieser Zeit von seiner besten Seite, konnte der Entzug am Ende unverhältnismäßig wirken. Die obersten Sozialrichter haben diese Rechtsprechung nun aufgegeben.