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22.02.2023 | Häufige Beratungsanlässe in der Hausarztpraxis | Nachrichten

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Wann die Zwölf-Wochen-Verordnung bei Heilmitteln greift

verfasst von: Rebekka Höhl

Liegt ein besonderer Bedarf vor, können Heilmittel für bis zu zwölf Wochen verordnet werden. Auch dann, wenn das zugehörige Akutereignis schon länger zurückliegt. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung zählen solche Verordnungen nicht mit.

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