03.11.2022 | Herzinsuffizienz | CME-Kurs
Therapie der chronischen Herzinsuffizienz – State of the Art nach den europäischen Leitlinien von 2021
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Die Therapie der Herzinsuffizienz mit reduzierter Ejektionsfraktion (HFrEF) umfasst mittlerweile vier Substanzgruppen, deren Gabe möglichst gleichzeitig begonnen und rasch aufdosiert werden soll. Alle vier verfügen über eine Klasse-I-Empfehlung. Sacubitril/Valsartan kann nun auch in der Initialtherapie ohne vorherige Angiotensin-converting-enzyme-Hemmer-Gabe eingesetzt werden. Der Einsatz von Dapagliflozin und Empagliflozin erfolgt unabhängig von einem Diabetes mellitus zur Verbesserung von Mortalität und herzinsuffizienzbedingten Krankenhausaufnahmen. Die meisten medikamentösen Therapieempfehlungen für die HFrEF lassen sich auf die Herzinsuffizienz mit mild reduzierter Ejektionsfraktion übertragen, obgleich die Evidenzlage hier weniger robust ist. Die Individualisierung der Therapie berücksichtigt Komorbiditäten wie Vorhofflimmern, Klappenerkrankungen und Eisenmangel sowie fortgeschrittene Herzinsuffizienz, wobei nach stattgehabter Dekompensation Vericiguat als neues Reservepräparat zur Verfügung steht.
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- wissen Sie, wie die Herzinsuffizienz in Abhängigkeit von der linksventrikulären Ejektionsfraktion eingeteilt wird.
- können Sie die vier Medikamentengruppen benennen, die zur Standardbehandlung der Herzinsuffizienz mit reduzierter Ejektionsfraktion (HFrEF) eingesetzt werden.
- kennen Sie weitere medikamentöse und nichtmedikamentöse Therapieoptionen bei HFrEF.
- sind Ihnen wichtige Begleiterkrankungen der Herzinsuffizienz geläufig.
- kennen Sie die Therapieempfehlungen aus den Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie von 2021 zur medikamentösen Therapie der Herzinsuffizienz mit erhaltener Ejektionsfraktion (HFpEF) und der Herzinsuffizienz mit mild reduzierter Ejektionsfraktion (HFmrEF).
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich und Schweiz: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt (§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013). Die Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin vergibt 0,5 Credits für die Zertifizierte Fortbildung in „Der Internist“.