Nutzt nichts, schadet aber auch nicht, "die Bewertung lautet deshalb ‚unklar‘"– so das Urteil des IGeL-Monitors für die Lichttherapie bei Akne. Es ist die mittlerweile 47. Bewertung einer Selbstzahlerleistung, die der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen vorlegt.
24.02.2018 | IGeL | Nachrichten | Online-Artikel