Erschienen in:
08.11.2021 | In Kürze
In Kürze
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 11/2021
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Auszug
Heilberuf verpflichtet-- Im Gegensatz zu Frisören oder Kosmetikstudios dürfen Ärzte und Zahnärzte ihr Behandlungsangebot nicht an den Impfstatus ihrer Patienten knüpfen. Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben klargestellt, dass in Zahnarztpraxen die 3G-Regel, nach der Menschen entweder geimpft, getestet oder genesen sein müssen, nicht angewendet werden kann. Als Heilberufler seien Zahnärzte zum Dienst an der Gesundheit der einzelnen Menschen und der Allgemeinheit verpflichtet. Dieser Berufspflicht würde es widersprechen, die Behandlung von Patientinnen und Patienten willkürlich abzulehnen und ganze Bevölkerungsgruppen - zum Beispiel Ungeimpfte oder nicht Getestete - von der Behandlung auszuschließen. …