Erschienen in:
06.05.2016 | Kurz gemeldet
IT-Verträge auf Safe-Harbor screenen!
verfasst von:
Rebecca Höhl
Erschienen in:
Im Fokus Onkologie
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Ausgabe 5/2016
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Auszug
Praxen und Kliniken, die mit einem IT-Hersteller einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen haben, sollten dringend ihre Verträge prüfen, so der Bundesverband Gesundheits IT (bvitg). Der Grund ist ein Urteil des EuGH zum Safe-Harbor-Abkommen, das seit dem Jahr 2000 den Datentransfer zwischen US-Unternehmen und europäischen Anbietern regelt. Nachdem der EuGH dieses Abkommen nun für ungültig erklärt habe, sei damit auch die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Mindeststandards bei Safe-Harbor-Verträgen nicht mehr gegeben, und dafür hafte der ärztliche Leistungserbringer als Daten-inhaber. …