20.02.2022 | Kardiogener Schock | CME-Kurs
Infarktbedingter kardiogener Schock
☀ Dieser Kurs ist Teil der Sommerakademie 2022 ☀
Anzahl Versuche: 2
Der kardiogene Schock als Infarktkomplikation (5–10 %) erhöht die Sterblichkeit des unkomplizierten Herzinfarkts von weniger als 10 % auf etwa 40 %, bedingt durch die Entwicklung eines multiplen Organdysfunktionssyndroms infolge der hochgradigen schockbedingten Störung der Organperfusion. Demzufolge darf sich die leitlinienorientierte Therapie nicht nur auf die Wiedereröffnung des verschlossenen Koronargefäßes und auf die Behandlung von Infarktkomplikationen beschränken. Wichtig für das Überleben ist auch die herzzeitvolumengesteuerte Optimierung der Organdurchblutung mittels inotroper und vasoaktiver Substanzen sowie – bei strenger Indikationsstellung – mit temporären mechanischen Unterstützungssystemen, nicht jedoch mit der intraaortalen Ballonpumpe. Ebenso wichtig sind schockspezifische intensivmedizinische Maßnahmen wie eine lungenprotektive Beatmung bei Beatmungspflichtigkeit.
Nach Absolvieren dieser Fortbildungseinheit wissen Sie, …
- dass der infarktbedingte kardiogene Schock (IKS) nicht einfach ein schwerer Herzinfarkt ist, sondern dass zusätzlich zum Pumpversagen eine massive Schädigung vitaler Organe auftritt.
- dass beim IKS-Patienten die baldmöglichste Herzkatheteruntersuchung mit Wiedereröffnung des Infarktgefäßes und Implantation eines medikamentenbeschichteten Stents ganz besonders entscheidend ist: Für das Überleben zählt wirklich jede Minute!
- wie Sie beim IKS-Patienten nicht nur die kardiologische, sondern auch die überlebenswichtige Intensivbehandlung leitliniengemäß durchzuführen haben.
Die Bayerische Landesärztekammer vergibt für diese Fortbildungseinheit der Kategorie I 6 Fortbildungspunkte. Die Fortbildung ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].