Erschienen in:
30.04.2018 | Kinder-Kieferorthopädie | Praxismanagement
Alles, was Recht ist
verfasst von:
SAS
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 5/2018
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Auszug
Für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern müssen Eltern oft tief in die Tasche greifen. Bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten wird beim Elternanteil nicht halbe-halbe gemacht, sondern das Elternteil, das mehr Geld verdient, muss auch mehr bezahlen — unabhängig von Unterhaltszahlungen. Dies hat das Kammergericht Berlin beschlossen und damit die Entscheidung des Amtsgerichtes bestätigt. Im konkreten Fall ging es um 1.700 Euro, die über den Anteil der Krankenkasse hinausgingen, für eine kieferorthopädische Behandlung der zwölfjährigen Tochter eines getrennt lebenden Ehepaares. Die Mutter war der Ansicht, der Vater müsse angesichts seines höheren Einkommens einen größeren Anteil zahlen. Der Vater hingegen argumentierte, er zahle bereits jeden Monat 364 Euro freiwilligen Unterhalt, weshalb er nur die Hälfte der Kosten übernehmen werde. Sowohl das Amts- als auch das Kammergericht folgten den väterlichen Argumenten nicht. Bei der kieferorthopädischen Behandlung handele es sich um „unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf“, für den beide Elternteile je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach einer bestimmten Quote haften müssten. In dem Berliner Fall musste der Vater 90 Prozent der Kosten tragen. …