An Eltern ausgezahltes Kindergeld zählt zu deren Einkommen. Das hat kürzlich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in drei Urteilen entschieden.
12.02.2010 | Nachrichten | Online-Artikel
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An Eltern ausgezahltes Kindergeld zählt zu deren Einkommen. Das hat kürzlich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in drei Urteilen entschieden.