06.04.2022 | Komplexes regionales Schmerzsyndrom | CME-Kurs
Komplexes regionales Schmerzsyndrom – ein Update
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Das komplexe regionale Schmerzsyndrom (CRPS) ist eine Schmerzerkrankung, die sich an Hand oder Fuß nach Verletzung entwickelt. Derzeit wird zwischen 2 CRPS-Typen, dem CRPS I ohne und dem CRPS II mit Nervenläsion sowie zwischen einem initial warmen und einem initial kalten Subtyp in Abhängigkeit vom klinischen Erscheinungsbild differenziert. Nach einem Trauma ist eine gewisse Entzündungsreaktion als physiologisch zu betrachten. Beim akuten CRPS persistiert diese Entzündung über Monate und wird von diversen Entzündungsmediatoren im peripheren Gewebe und im Blut unterhalten. Diese anhaltende Entzündung führt zu einer Sensibilisierung des nozizeptiven Systems, lässt Somazellen proliferieren und ruft eine gestörte Endothelfunktion hervor. Das Behandlungskonzept zielt auf eine Antagonisierung der pathophysiologischen Komponenten ab und umfasst eine antiinflammatorische und analgetische Behandlung sowie die Verhinderung der Nichtnutzung und die Wiederherstellung der sensomotorischen Funktion der erkrankten Extremität.
Nach Absolvieren dieser Fortbildungseinheit können Sie …
- die klinischen Symptome eines komplexen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS) benennen.
- sind Sie in der Lage, ein CRPS zuverlässig zu diagnostizieren.
- können Sie aus der klinischen Symptomatik Rückschlüsse auf die Pathophysiologie ziehen.
- erkennen Sie psychologische Faktoren in der Aufrechterhaltung der Symptomatik.
- sind Sie in der Lage, ein CRPS leitliniengetreu zu behandeln.
Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].