01.05.2013 | PRAXISBÖRSE
Lücken im Partnervertrag führen zu Streit
Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 8/2013
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KOOPERATION Wer ist bei Auflösung einer Gemeinschaftspraxis für die Abschlussbilanz zuständig? Um am Ende der Partnerschaft Streit zu vermeiden, sollte dies schon am Anfang der Kooperation festgelegt werden — sonst kann ein erbitterter Streit entstehen. Im letzten Jahr trafen sich zwei Ärzte gar vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.