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14.02.2019 | Praxis und Beruf | Nachrichten

Jung, weiblich und in der Einzelpraxis

HNO-Ärztin zieht in die Provinz

verfasst von: Dirk Schnack

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Den Weg in eine Einzelpraxis in Schleswig-Holstein beschritt die HNO-Ärztin Eva-Maria Ebner – und schwimmt so gegen den Strom gängiger Klischees. Nach einigen Hürden blickt sie optimistisch nach vorn. Ein Portrait ihres Berufseinstiegs.

Den gängigen Vorstellungen über junge Ärztinnen entspricht HNO-Ärztin Eva-Maria Ebner nicht: Danach ließen sich diese gerne anstellen, arbeiteten am liebsten in großen Teams und scheuten das wirtschaftliche Risiko. Ebner ging schon mit 33 Jahren einen anderen Weg und hat ihn nicht bereut: „Ich würde mich jederzeit wieder niederlassen“, sagt die heute 38-Jährige fünf Jahre nach ihrem Praxisstart.

Sie schätze es, dass sie ihre eigenen Entscheidungen fällen könne. Deshalb sei für sie die Einzelpraxis auch fünf Jahre nach der Übernahme noch der richtige Weg. Ein bereits unterbreitetes Angebot einer Teilhaberschaft lehnte sie ab, da sie auch künftig gerne selbst die Entscheidungen fällen möchte.

Dass ihre Standortwahl auf die Kleinstadt Oldenburg in Holstein fiel, verdankt sie dem ambulanten Abschnitt ihrer Weiterbildung. Dieser führte sie in die Einzelpraxis eines Kollegen, der sich räumlich verändern wollte. Ebner beschäftigte sich deshalb schon vor ihrer Facharztprüfung mit der Möglichkeit einer Niederlassung und der Praxisübernahme.

Die gebürtige Wolfsburgerin erlebte die Kleinstadt in Ostseenähe als lebenswert: „Ich fühle mich hier angekommen und angenommen“, sagt sie über das Leben in Oldenburg.

Rückschläge bei der Abrechnung

Einfach war der Praxisstart dennoch nicht. Mehrere Hürden mussten von der jungen Ärztin bewältigt werden, etwa der hohe Patientenandrang.

Schon ihr Vorgänger hatte eine Praxis mit rund 1600 Scheinen im Quartal. Bei Ebner stieg die Patientenzahl noch einmal an – auf 2100 Scheine wurde die Praxis ausgebaut. Folge waren viele Abschläge in der Abrechnung. Ebner bewältigte die Situation, indem sie eine Sonderbedarfszulassung bei der KV beantragte und bewilligt bekam. Sie fand einen erfahrenen Arzt, der seit Sommer angestellt bei ihr arbeitet.

Die Androhung eines Regresses konnte Ebner abwehren, weil sie dokumentieren konnte, dass sie deutlich über Fachgruppendurchschnitt behandelt und die Überschreitungen durch den Schwerpunkt Allergologie und dem damit verbundenen Patientenvolumen deshalb gerechtfertigt waren. Die Regressandrohung wurde zurückgenommen.

Die hohe sechsstellige Summe für die Praxisübernahme und die damit verbundene langfristige Verschuldung verschreckte zunächst auch Ebner. Ihre Kalkulation ergab jedoch, dass sie den Kredit auch in kürzerer Zeit zurückzahlen könnte als von den Banken empfohlen. Tatsächlich erlaubten die Praxiserlöse dann eine Rückzahlung des Praxiskredits innerhalb von fünf Jahren.

Nach Bewältigung dieser Hürden blickt Ebner noch optimistischer in die Zukunft. Mit der frei werdenden Liquidität will sie die technische Ausstattung ihrer Praxis weiter verbessern. Nichts verändern will sie an ihrem Praxisstandort im Ärztehaus Oldenburg auf dem Gelände des örtlichen Krankenhauses. Dort hat Ebner mehrere Belegbetten und damit die Möglichkeit, Eingriffe direkt neben ihrer Praxis durchzuführen. 

Abgesichert in die Zukunft

Für das Krankenhaus, das auch die Praxisräume vermietet, ist sie außerdem konsiliarärztlich tätig. Damit verfügt Ebner über verschiedene Standbeine, auf die sie das wirtschaftliche Risiko verteilen kann.

Ihre Erfahrungen gab Ebner kürzlich an junge Kolleginnen und Kollegen weiter. Im Rahmen eines Programms der KV Schleswig-Holstein für junge Ärzte schilderte sie ihren Einstieg in die Niederlassung. Eine Einschränkung machte sie bei ihrer positiven Darstellung: Die fünf Jahre bewältigte sie ohne Kinder. Als Mutter, so lautete ihre Einschätzung, wäre der Schritt in die Niederlassung sicherlich schwerer gewesen.

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05.12.2018 | Link

Ärzte Zeitung

Dieser Beitrag stammt aus der Feder unserer Kollegen der Ärzte Zeitung. Noch mehr Beiträge zu Gesundheits- und Berufspolitik, aber auch zu Praxisthemen wie Abrechnung und Recht finden Sie bei Ärzte Zeitung Online.


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