Ein aktueller Fall, bei dem eine Zahnärztin unzulässig nur ihre Patientenkartei verkauft hat, sensibilisiert für die Fallstricke der Praxisabgabe. Im Instanzenweg war außer von berufsrechtlich verbotener Zuweisung sogar von Korruption die Rede.
19.09.2022 | Praxis und Beruf | Nachrichten