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10.03.2021 | Praxismanagement in der Zahnmedizin | Nachrichten

Umsatzbeteiligung – ein lohnendes Zubrot für angestellte Zahnärzte

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Düsseldorf. Rund ein Fünftel der etwas mehr als 98.000 berufstätigen Zahnärzte in Deutschland waren nach Angaben der Bundeszahnärztekammer 2019 in der Praxis eines niedergelassenen Zahnarztes angestellt – inklusive Assistenten. Laut einer nicht-repräsentativen, aber aussagekräftigen Befragung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) in Kooperation mit dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) unter 519 angestellten Zahnärzten verdienen diese nach der Assistenzzeit in der Regel zwischen 50.000 und 82.000 Euro. Doch die Höhe des Gehalts variiert stark – unter anderem abhängig vom Vergütungsmodell.

Wie die Befragten bekennen, lohnt es sich, mit dem Chef über eine Umsatzbeteiligung neben dem Jahresfixum zu verhandeln. Denn das Zubrot kann noch einmal bis zu 50 Prozent des Festgehaltes ausmachen. Bei der Gruppe der Umfrageteilnehmer dominierten die Zahnärzte mit Fixum plus Beteiligung leicht mit 55 Prozent.

So gaben die angestellten Fachzahnärzte ohne Umsatzbeteiligung im Schnitt ein Bruttojahresgehalt von 82.000 Euro an, mit Umsatzbeteiligung belief sich das Jahressalär auf 103.000 Euro im Schnitt. Angestellte Zahnärzte kommen demnach auf durchschnittlich 60.000 Euro/78.000 Euro pro Jahr brutto, Vorbereitungsassistenten auf 34.000 Euro respektive 52.000 Euro.

Landzahnärzte führen bei Jahresgehalt

Gerade für diejenigen, die noch wenig Berufserfahrung vorweisen, kann sich die Beteiligung am Umsatz lohnen. Denn mit zwei bis vier Jahren Erfahrung beträgt das durchschnittliche Festgehalt eines Zahnarztes etwa 47.000 Euro. Eine Umsatzbeteiligung lässt es aber im Schnitt um fast 45 Prozent auf 68.000 Euro ansteigen. Selbst nach mehr als 15 Jahren Berufserfahrung können angestellte Zahnärzte ihr Bruttojahresgehalt noch um rund ein Fünftel auf im Schnitt 100.000 Euro optimieren.

Ein Blick auf die Ergebnisse je nach Arbeitsort verdeutlicht, dass die Gehälter bei den Umfrageteilnehmern in Zahnarztpraxen auf dem Land im Durchschnitt am höchsten ausfallen. Dort kommen die angestellten Zahnärzte auf ein Bruttogehalt von 82.000 Euro. Im Vergleich dazu beträgt das durchschnittliche Bruttogehalt in der Großstadt nur 68.000 Euro.

Dieser Unterschied zwischen Stadt und Land tritt laut apoBank unabhängig vom Vergütungsmodell auf. Doch lässt eine Umsatzbeteiligung das Gehalt wieder höher ausfallen: Die angestellten Zahnärzte in der Großstadt, die eine Umsatzbeteiligung erhalten, verdienen knapp 30 Prozent mehr als ihre Kollegen mit Festgehalt. Auf dem Land beträgt die Differenz 16 Prozent.

Zahnärztinnen profitieren überdurchschnittlich

Das grundsätzlich bestehende geschlechtsspezifische Lohngefälle wird anhand der Studie auch bei angestellten Zahnmedizinern sehr deutlich. Hier verdienen Zahnärztinnen in Vollzeit mit einem durchschnittlichen Jahresbrutto von etwa 61.000 Euro rund ein Viertel weniger als ihre männlichen Kollegen mit 82.000 Euro.

Eine genauere Betrachtung der Gehälter im Geschlechtervergleich zeigt, dass bei einem Vergütungsmodell mit Umsatzbeteiligung die Gehaltsunterschiede geringer ausfallen. Denn die Zahnärztinnen verdienen im Schnitt nur 19 Prozent weniger, wenn eine Beteiligung am Umsatz vereinbart wurde. Wird ausschließlich ein Festgehalt gezahlt, liegt der Unterschied bei 33 Prozent.

Die Bandbreite bei der Umsatzbeteiligung für Vorbereitungsassistenten, Zahnärzte und Fachzahnärzte ist groß. So dominieren bei den Befragten mit 41 Prozent Beteiligungen am selbst erwirtschafteten Umsatz zwischen 26 und 30 Prozent. 34 Prozent gaben an, zwischen 21 und 25 Prozent Beteiligung zu erhalten. Auf mehr als 30 Prozent Umsatzbeteiligung kommen nur sechs Prozent der Umfrageteilnehmer, auf weniger als zehn Prozent Beteiligung etwa vier Prozent der Befragten.

Das Durchschnittsalter der Umfrageteilnehmer beträgt laut apoBank 37 Jahre, 86 Prozent sind in einer Praxis angestellt, 13 Prozent in einem Zahnmedizinischen Versorgungszentraum und ein Prozent bei einer Behörde oder Körperschaft.


(aerztezeitung.de, mw)

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