Skip to main content
ANZEIGE

04.12.2017 | Praxismanagement in der Zahnmedizin | Online-Artikel

Erste Zulassungen wurden erteilt

Zahnärzte sind Vorreiter

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Mit der Zulassung der ersten Komponenten für die Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens kann der Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte wie geplant noch in diesem Jahr starten. Bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur haben die Zahnärzte gegenüber den Humanmedizinern die Nase vorn, da für Zahnärzte der elektronische Praxisausweis bereits verfügbar ist.

Was lange währt: Am 10. November hat die Betreibergesellschaft der Selbstverwaltung für die elektronische Gesundheitskarte (gematik) zum ersten Mal offizielle Zulassungen für den so genannten Online-Rollout der Telematikinfrastruktur (TI) erteilt. Folgende vier Komponenten der TI wurden für den Echtbetrieb freigegeben:

  • Der Konnektor KoCoBox MED+ des Herstellers KoCo Connector: Er dient der sicheren Anbindung der Zahnarzt-/Arztpraxis an das neue digitale Kommunikationsnetz des deutschen Gesundheitswesens.
  • Das Kartenterminal ORGA 6141 von Ingenico: Mit ihm können elektronische Gesundheitskarten eingelesen, die Aktualität der administrativen Stammdaten anhand eines Stammdatendienstes der Krankenkassen überprüft und die Stammdaten nötigenfalls aktualisiert werden.
  • Der VPN-Zugangsdienst der CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM)
  • Der elektronische Praxisausweis („SMC-B“) der Bundesdruckerei: Er wird über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) beantragt und dient dazu, dass sich die Praxis eindeutig im digitalen Netz ausweisen kann.

Für CGM-Kunden ist es Ende November losgegangen

Mit der Zulassung der genannten Komponenten können nun die ersten Arzt- und Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Dies teilte die CGM in einer Pressemitteilung mit. Das Unternehmen startete im November mit den Installationen. Begonnen wurde dabei in Nordrhein-Westfalen.

„Mit der Zulassung der genannten Komponenten können nun die ersten Arzt- und Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden.“

Die CGM-Zahnarzt-IT-Systeme Z1, CHREMASOFT und HIGHDENT PLUS sind bereits für den Anschluss an die TI zugelassen. Kunden dieser Systeme sind hierbei also bereits auf der sicheren Seite. Wann die Installationen bei anderen Praxis-IT-Anbietern beginnen werden, ist noch offen. Viele Systeme müssen erst noch für die TI angepasst und zugelassen werden. Es wird erwartet, dass es im kommenden Jahr sowohl bei den Konnektoren als auch bei Lesegeräten, VPN-Zugangsdiensten und elektronischen Praxisausweisen weitere Zulassungen geben wird.

Die definitive „Deadline“ für den Anschluss der Zahnarzt- und Arztpraxen an die TI wurde Anfang November vom Bundesrat nach hinten verschoben. Der ursprüngliche Termin des E-Health-Gesetzes, der 1. Juli 2018, wurde dabei auf den 31. Dezember 2018 gestreckt. Der gesetzliche Termin ist deswegen relevant, weil ab diesem Termin für Praxen, die noch nicht an die TI angeschlossen sind, eine pauschale Kürzung der GKV-Vergütung um ein Prozent droht.

Bei den Zahnärzten sind die Vorbereitungen abgeschlossen

Im Vergleich zu den Humanmedizinern stehen die Zahnärzte bei der Installation der TI-Komponenten aktuell etwas günstiger da. Denn für den elektronischen Praxisausweis („SMC-B“) ist neben der Zulassung des Herstellers durch die gematik auch eine zusätzliche sektorale Zulassung nötig. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat diese sektorale Zulassung bereits erteilt, bei den Humanmedizinern steht sie Stand 20. November 2017 durch die KBV noch aus. Der Online-Rollout dürfte deswegen in den Zahnarztpraxen früher starten und schneller Fahrt aufnehmen.

Um genau zu wissen, was zu tun ist, sollten sich Zahnärzte einerseits mit dem Anbieter ihrer Zahnarzt-IT in Verbindung setzen, andererseits die Informationsmaterialien der jeweiligen KZV nutzen. Daraus geht auch hervor, wie im jeweiligen KZV-Bezirk das Prozedere für die Bestellung der elektronischen Praxisausweise jeweils aussieht.

Was die Finanzierung angeht, gibt es zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung, wonach den Zahnärzten die Grundausstattung für die Online-Anbindung der Praxis refinanziert wird. Auch die Betriebskosten werden größtenteils refinanziert, zunächst mit 100 Euro, später mit 83 Euro pro Monat. Außerdem werden monatlich 8 Euro für den elektronischen Praxisausweis erstattet.

„Im Vergleich zu den Humanmedizinern stehen die Zahnärzte bei der Installation der TI-Komponenten aktuell etwas günstiger da.“

Online-Update der Stammdaten: Vertrauensschutz ist gewährleistet

Zunächst eingeführt wird das Online-Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) und damit eine Anwendung, die in erster Linie den Krankenkassen nutzt. Dabei wurde auf höchste Sicherheit und Vertrauensschutz für Arzt und Patient Wert gelegt. Umgesetzt wird dieser Vertrauensschutz durch einen so genannten „Intermediär VSDM“, der ein Teil des VPN-Zugangsdienstes ist. Dieser Dienst verschleiert für die Krankenkasse, bei welchem Arzt der Patient gewesen ist, als er die elektronische Gesundheitskarte gesteckt hat. Weitere Mehrwertanwendungen wie die qualifizierte elektronische Signatur, das Notfalldatenmanagement und später auch die elektronische Patientenakte sind dann auch Anwendungen mit medizinischer Relevanz.



Rollout der TI:

Was sollten CGM-Kunden tun und wissen? 

  1. Informieren Sie sich auf den Internetseiten der KZBV und der CGM über der Rollout der Telematikinfrastruktur: www.kzbv.de, www.cgm.com/wissensvorsprung.
  2. Bestellen Sie das aktuelle Take-Off Angebot der CGM.
  3. Bestellen Sie Ihre SMC-B in Ihrem KZV-Portal.
  4. Kontaktieren Sie Ihren CGM-Servicepartner, um einen Termin für einen „TI-ready“-Check Ihrer Praxis zu vereinbaren.
  5. Vereinbaren Sie einen Termin für die Installation der TI-Komponenten.
  6. Am vereinbarten Termin kommt ein eigens für die Installation der TI geschulter CGMServicemitarbeiter in Ihre Praxis und bringt alle bestellten TI-Komponenten mit. Während der Installation läuft der Praxisbetrieb im Normalfall weiter. Die SMC-B muss für den Installationstermin bestellt und freigeschaltet sein.
  7. Testen Sie gemeinsam mit dem CGM-zertifizierten Techniker das Versichertenstammdaten-Management im Echtbetrieb.


Impressum
CompuGroup Medical Deutschland AG
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Telefon: +49 (0) 261 8000-0 


print
DRUCKEN