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30.06.2022 | Praxismanagement | Nachrichten

Bundessozialgericht

Selbsteinstellung im MVZ? Unter bestimmten Voraussetzungen möglich

verfasst von: Martin Wortmann

Werden im MVZ Beschlüsse der Gesellschafter mit einfacher Mehrheit gefasst, die Vergütung in ein Festgehalt und eine Gewinnbeteiligung geteilt, so spricht laut BSG nichts gegen eine Selbstanstellung.

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