Werden im MVZ Beschlüsse der Gesellschafter mit einfacher Mehrheit gefasst, die Vergütung in ein Festgehalt und eine Gewinnbeteiligung geteilt, so spricht laut BSG nichts gegen eine Selbstanstellung.
30.06.2022 | Praxismanagement | Nachrichten
30.06.2022 | Praxismanagement | Nachrichten
Werden im MVZ Beschlüsse der Gesellschafter mit einfacher Mehrheit gefasst, die Vergütung in ein Festgehalt und eine Gewinnbeteiligung geteilt, so spricht laut BSG nichts gegen eine Selbstanstellung.