Auch ein Approbations-Entzug wegen schwerer Hygienemängel konnte einen Münchener Arzt nicht davon abhalten, weiter zu operieren.
30.10.2018 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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Auch ein Approbations-Entzug wegen schwerer Hygienemängel konnte einen Münchener Arzt nicht davon abhalten, weiter zu operieren.