Das BSG hat gesprochen: Ein Arzt, der über zwei fachärztliche Zulassungen verfügt, belegt trotzdem nur einen Arztsitz.
05.10.2016 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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Das BSG hat gesprochen: Ein Arzt, der über zwei fachärztliche Zulassungen verfügt, belegt trotzdem nur einen Arztsitz.