Von einem Krankenhaus veranlasste Leistungen sind nur dann kodierfähig, wenn es dafür einen Versorgungsauftrag gibt.
04.09.2023 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten
04.09.2023 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten
Von einem Krankenhaus veranlasste Leistungen sind nur dann kodierfähig, wenn es dafür einen Versorgungsauftrag gibt.