Krankenhäuser und Arztpraxen müssen wie alle anderen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen. Das urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH).
29.01.2019 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel