Fehlende Aktivierung von Ressourcen bezüglich des Abbaus von Sprachbarrieren → Verstärkte Ausbildungsinhalte zur Arbeit mit Sprachmittler:innen
Innerhalb der Psychotherapie ist Sprache das Hauptarbeitsinstrument, weshalb eine gemeinsame Sprache und Verständigungsmöglichkeit unabdingbar für Diagnostik, Anamnese und Therapie sind (Kluge
2017). Wiborg und Joksimovic (
2019) fanden bei der Zielgruppe von Diabetespatient:innen mit Migrationshintergrund heraus, dass sprachliche Barrieren auf Seiten der Patient:innen eine erhebliche Barriere darstellen und dadurch ein fast zehnmal höheres Risiko besteht, keine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Darauf muss die Profession Psychotherapie adäquat reagieren, da dies ein wesentlicher Aspekt ist, um Klient:innen, insbesondere hard to reach, erreichen zu können (Bierwirth und Amadou
2013). Wenn Patient:innen nur limitierte oder keine Deutschkenntnisse haben, und die:der Psychotherapeut:in über keine weiteren Sprachkenntnisse verfügt, kann der Einsatz von Sprachmittler:innen sehr hilfreich sein. Zudem gilt dies auch für gehörlose Personen (Schröder und Vereenooghe
2021). Vor allem ist dies bei schwierigen Themen notwendig, bei denen ansonsten wichtige Details verloren gehen oder nicht ausgedrückt werden können (Bierwirth und Amadou
2013). Im medizinischen Bereich gibt es zum Einsatz von Sprachmittler:innen klare Regeln, während im Setting der Psychotherapie bislang nur wenige Richtlinien zum Einsatz solcher bestehen (Martin et al.
2020). Zudem besteht kein Standardverfahren, das bei Verständigungsproblemen eingesetzt wird (Kluge
2017). Eine wesentliche Hürde, bei der Implementierung von Sprachmittler:innen ist die Beantragung, Organisation, Kostenübernahme und Finanzierung (Kluge
2017; Mewes et al.
2016; Weidenfeller
2021). Dies kann dazu beitragen, dass Psychotherapeut:innen aufgrund dieser Schwierigkeiten innerhalb der Sprachmittler:innenbeantragung eine Therapie mit anderssprachigen Personen ablehnen (Mewes et al.
2016). Zugleich kann bei Verbleib dieser Verantwortlichkeit bei den Klient:innen eine geringere Inanspruchnahme beobachtet werden. Deshalb ist es notwendig, Unterstützungsmöglichkeiten für Patient:innen sowie Psychotherapeut:innen innerhalb des Beantragungsprozesses zu schaffen. Folglich sollte dieser Themenschwerpunkt bereits in der Ausbildung berücksichtigt werden und Ausbildungsteilnehmer:innen auf theoretischer sowie praktischer Ebene stärker darauf vorbereitet werden.