Verschreibungspflichtige Medikamente müssen in Deutschland auch in Zukunft von einem Apotheker persönlich über die Ladentheke gereicht werden. Eine Abgabe über automatisierte Terminals ist nicht gestattet. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 24. Juni.
25.06.2010 | Recht für Ärzte | Online-Artikel