Ärzte und Ärztinnen dürfen bestraft werden, wenn sie aktiv bei einer Selbsttötung helfen oder Ratschläge geben, stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klar. Auf die Meinungsfreiheit können sich die Angeklagten nicht berufen.
26.04.2022 | Recht für Ärzte | Nachrichten