Wenn es um Finanzangelegenheiten geht, ist bei Vorsorgevollmachten Vorsicht angesagt. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung warnt vor Vordrucken aus dem Internet, aber auch Formularen des Bundesjustizministeriums.
26.01.2010 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel