01.09.2013 | SERVICE
Schadensersatz auch bei letzten Zweifeln
Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 14/2013
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RECHT Für Schadensersatzforderungen gegen einen Arzt oder gegen eine Klinik müssen Patienten einen Behandlungsfehler nicht „unumstößlich“ beweisen. Es reicht vielmehr, die Gerichte zu überzeugen. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar. In der Praxis könnte dies dazu führen, dass Ärzte öfter als bisher für etwaige Fehler fi nanziell gerade stehen müssen.