15.02.2021 | Schmerzmedizinische Pharmakotherapie | CME-Kurs | Kurs
„Off label use“ in der Palliativmedizin
- Zeitschrift:
- Der Schmerz | Ausgabe 1/2021
- Anzahl Versuche:
- 2
Palliativmedizin dient der Verbesserung der Lebensqualität bei unheilbaren Erkrankungen. Die medikamentöse Symptomkontrolle spielt dabei eine wichtige Rolle. „Off label use“ bezeichnet den Einsatz von Arzneimitteln außerhalb der Zulassung. Neben der Indikation können Anwendungsdauer, Applikationsweg und Mischung von Substanzen der Grund für einen „off label use“ sein. In der Palliativmedizin und Hospizversorgung ist der „off label use“ verbreitet und wahrscheinlich oft auch unumgänglich. Für die Planung und Durchführung einer Off-label-Therapie sollten neben arzneimittelbezogenen Informationen auch patientenbezogene Aspekte, Aufklärung, Therapieüberwachung und Dokumentation der Therapieeffekte Berücksichtigung finden. Nur so ist eine nach wissenschaftlichem Stand ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Therapie mit einem für den Einzelfall angemessenen Nutzen-Risiko-Verhältnis anzubieten. In Ermangelung von Zulassungsstudien kommt der Berichterstattung eine besondere Rolle zu.
Nach der Lektüre dieses Beitrags
- können Sie auf Basis der Definition von „off label use“ (OLU) ihre Patient*innen über die begründete Anwendung von Medikamenten außerhalb der Zulassung informieren.
- kennen Sie typische Beispiele für OLU in der Palliativmedizin und können eine Einschätzung zu Antragsverfahren treffen.
- sind Ihnen die gesetzlichen und wissenschaftlichen Quellen zu OLU bekannt und zugänglich.
- haben Sie vertiefte Kenntnisse zu OLU im Zusammenhang der gängigen praxisrelevanten Symptomkontrolle in der Palliativmedizin.
Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].
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