Erschienen in:
01.04.2018 | Aktuelles in Kürze
Schwangere Ärztinnen dürfen operieren
verfasst von:
red
Erschienen in:
Orthopädie und Unfallchirurgie
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Ausgabe 2/2018
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Auszug
Seit Anfang des Jahres gilt das neue Mutterschutzgesetz. Mit ihm rückt die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes noch stärker in den Fokus. Ein Beschäftigungsverbot für Schwangere kann nun nur noch bei „unverantwortbarer Gefährdung“ ausgesprochen werden — allein die Tätigkeit im OP-Saal ist kein Ausschlusskriterium mehr. Für eine solche zeitgemäße Auslegung des Mutterschutzes haben sich zwei junge Chirurginnen stark gemacht: Dr. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner, Berlin. Beide wollten ihre operative Tätigkeit auch während ihrer Schwangerschaften fortführen und sind dabei auf viel Gegenwind gestoßen. Aus diesem Grund haben sie Anfang 2015 die DGOU-Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) auf den Weg gebracht. Dr. Maya Niethard freut sich über die Gesetzesnovelle: „Die Änderungen beim Mutterschutz sind eine echte Errungenschaft. Unser Ziel war es vor allem, dem Tabu-Thema Schwangerschaft in der Chirurgie die Angst auf beiden Seiten zu nehmen. Mit OPidS erhält der Arbeitgeber einen dem aktuellen Wissen in der Medizin angepassten Rahmen zur Beschäftigung einer Schwangeren im OP.“ …