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27.04.2016 | Online-Artikel

Ausschreibung 2016

Für eine herausragende Forschungsleistung

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Auschreibung für eine herausragende Forschungsleistung in der klinischen oder experimentellen Pharmakologie in Deutschland

Zielsetzung des Preises

  1. Die Springer Medizin Verlag GmbH stiftet den Galenus-von-Pergamon-Preis Deutschland. Er wird von einem unabhängigen Preiskollegium verliehen.
  2. Der Preis in Form einer Medaille und zusätzlich 10.000,– EUR würdigt eine Forschungsleistung in der klinischen und / oder experimentellen Pharmakologie, die für den Fortschritt auf dem Gebiet der Arzneimittel oder Diagnostika-Forschung wegbereitend ist. Er kann in Deutschland tätigen Forschern oder Forschergruppen verliehen werden, die ihre Forschungsleistung überwiegend in Deutschland an einer Forschungsinstitution, in einer wissenschaftlichen Einrichtung, (z. B. im universitären Sektor), aber außerhalb der pharmazeutischen Industrie erbracht haben. Die der Bewerbung zugrunde liegende primäre Veröffentlichung der wissenschaftlichen Arbeit darf nicht älter als 3 Jahre sein.
  3. Die Preisträger werden auf der Grundlage einer Ausschreibung, die in Medien von Springer Medizin zu veröffentlichen sind, gemäß den nachstehenden, allein maßgeblichen Bestimmungen ermittelt.

Einreichungstermin ist der 30. April 2016.

Voraussetzungen der Teilnahme

  1. Für den Preis sind teilnahmeberechtigt Forscher oder Forschergruppen, die ihre Forschungsleistung an einer Forschungsinstitution außerhalb der pharmazeutischen Industrie erbracht haben.
  2. Das Thema der Arbeit muss dem unter „Zielsetzung des Preises, Ziffer 2“ genannten Zweck entsprechen.
  3. Jeder Teilnehmer (Einzelperson oder Gruppe) kann eine Arbeit vorlegen. Die Arbeit kann bereits veröffentlicht sein, im Regelfall jedoch nicht länger als drei Jahre vor dem Einreichungstermin. In Ausnahmefällen (z. B. wegen umfangreicher experimenteller Arbeit) entscheidet das Kollegium über die Zulassung. Die vorgelegten Arbeiten können bereits prämiert oder zu anderweitigen Prämierungen eingereicht worden sein.
  4. Das Manuskript muss in Druckschrift verfasst sein und soll 60 Seiten DIN A4 bei anderthalbfachem Zeilenabstand nicht überschreiten. Es können auch Sonderdrucke bereits veröffentlichter Arbeiten eingereicht werden: diese sollen einen Umfang von 20 Seiten DIN A4 nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen kann das Kollegium eine Ausnahme zulassen.
  5. Die Manuskripte sind einmal im Original in Papierform und einmal in elektronischer Form in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen.
  6. Die Bewerber müssen neben dem Manuskript ihrer Arbeit zusätzlich eine gesonderte Kurzfassung vorlegen (Umfang maximal 4 Seiten DIN A4), aus der insbesondere hervorgeht, inwieweit die Forschungsleistung für den Fortschritt auf dem Gebiet der Arzneimittel- und/ oder Diagnostika-Forschung wegbereitend ist. In einem gesonderten Begleitschreiben sind Name und Anschrift des Teilnehmers, ein Curriculum Vitae, ein Schrifttum-Verzeichnis sowie die Erklärung beizufügen, dass die eingereichte Arbeit vom Bewerber selbst verfasst worden ist. Legt ein Bewerber eine Arbeit vor, die in Zusammenarbeit mit anderen Personen entstanden ist, so sind die Zustimmungserklärungen aller Mitautoren, in schriftlicher Form und von dem jeweiligen Mitautor unterzeichnet, der Bewerbung beizulegen.

Zuerkennung des Preises

  1. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet ein Kollegium von mindestens 12, höchstens jedoch 16 unabhängigen Fachleuten, die Mediziner oder Pharmazeuten sein sollen. Die Mitglieder des Kollegiums werden von der Springer Medizin Verlag GmbH berufen.
  2. In einem Vorentscheid werden von der Jury maximal fünf Kandidaten für die Endrunde bestimmt.
  3. Die Zuerkennung des Preises erfolgt in einer nicht-öffentlichen Sitzung am Tag der Preisverleihung. Vertreter des Stifters nehmen an den Sitzungen des Kollegiums ohne Stimmrecht teil.

Preisverleihung

Die Preisverleihung findet am 20. Oktober 2016 in Berlin statt.

Sonstige Bestimmungen

  1. Die Mitglieder des Kollegiums arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.
  2. Der Rechtsweg ist für die Mitglieder des Kollegiums sowie für alle teilnehmenden Bewerber um den Galenus-von-Pergamon-Preis hinsichtlich aller Entscheidungen und Maßnahmen des Stifters sowie des Kollegiums ausgeschlossen.
  3. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
  4. Der Stifter des Galenus-von-Pergamon-Preises Deutschland ist jederzeit befugt, diese Satzung zu ändern. Eine solche entfaltet jedoch keine Wirkung für eine bereits laufende Ausschreibung bis zur Verleihung der Preise.

 Preisrichter-Kollegium GvP

Prof. Dr. Marianne Dieterich, München
Prof. Dr. Gerhard Ehninger, Dresden
Prof. Dr. Erland Erdmann, Köln
Prof. Dr. Thomas Eschenhagen, Hamburg
Prof. Dr. Dagmar Führer-Sakel, Essen
Prof. Dr. Marion Kiechle, München
Prof. Dr. Joachim Klosterkötter, Köln
Prof. Dr. Josef Köhrle, Berlin
Prof. Dr. Heyo Kroemer, Göttingen
Prof. Dr. Georg Peters, Münster
Prof. Dr. Burkhart Schraven, Madgeburg
Prof. Dr. Claus Vogelmeier, Marburg
Prof. Dr. Andreas M. Zeiher, Frankfurt/M.
Prof. Dr. Fred Zepp, Mainz

Stifter des Preises:

Springer Medizin Verlag GmbH

 

Die notwendigen Unterlagen sind bis zum 30. April 2016 einzureichen an die Springer Medizin Verlag GmbH, Sekretariat Galenus-von-Pergamon-Preis Frau Sabine Springer, Am Forsthaus Gravenbruch 5, 63263 Neu-Isenburg sowie an sabine.springer@springer.com