Skip to main content
Erschienen in: Der Freie Zahnarzt 10/2017

27.09.2017 | In Kürze

BAFIN WILL REICHSBÜRGER-KRANKENKASSE ABWICKELN

verfasst von: MAR

Erschienen in: Der Freie Zahnarzt | Ausgabe 10/2017

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Auszug

DeGeKa vor dem Aus-- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Einstellung und Abwicklung der Deutschen Gesundheitskasse DeGeKa angeordnet. Hinter der DeGeKa verberge sich offenbar eine Reichsbürger-Organisation, die keine entsprechende Erlaubnis zum Betreiben von Versicherungsgeschäften habe, so ein Pressesprecher der BaFin gegenüber dieser Zeitschrift. So ist die DeGeKa „kein in Deutschland zugelassenes Versicherungsunternehmen im Sinne von Paragraf 5 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und Paragraf 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)“, heißt es in einer Pressemitteilung der BaFin Anfang September. Man habe daher die DeGeKa angewiesen, ihr Versicherungsgeschäft einzustellen und abzuwickeln, sämtliche Mitgliedsverträge seien mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Von der Anordnung sind insbesondere die Krankenversicherung sowie die Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherungen betroffen, die mit der Mitgliedschaft in der DeGeKa verbunden sind, lässt die BaFin mitteilen. Die zivilrechtliche Wirksamkeit bereits abgeschlossener Verträge bleibe zunächst unberührt. …
Metadaten
Titel
BAFIN WILL REICHSBÜRGER-KRANKENKASSE ABWICKELN
verfasst von
MAR
Publikationsdatum
27.09.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 10/2017
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-017-6986-y

Weitere Artikel der Ausgabe 10/2017

Der Freie Zahnarzt 10/2017 Zur Ausgabe

Praxismanagement

Alles, was Recht ist

Newsletter

Bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter Update Zahnmedizin und bleiben Sie gut informiert – ganz bequem per eMail.