Erschienen in:
27.09.2017 | In Kürze
BAFIN WILL REICHSBÜRGER-KRANKENKASSE ABWICKELN
verfasst von:
MAR
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 10/2017
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Auszug
DeGeKa vor dem Aus-- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Einstellung und Abwicklung der Deutschen Gesundheitskasse DeGeKa angeordnet. Hinter der DeGeKa verberge sich offenbar eine Reichsbürger-Organisation, die keine entsprechende Erlaubnis zum Betreiben von Versicherungsgeschäften habe, so ein Pressesprecher der BaFin gegenüber dieser Zeitschrift. So ist die DeGeKa „kein in Deutschland zugelassenes Versicherungsunternehmen im Sinne von Paragraf 5 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und Paragraf 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)“, heißt es in einer Pressemitteilung der BaFin Anfang September. Man habe daher die DeGeKa angewiesen, ihr Versicherungsgeschäft einzustellen und abzuwickeln, sämtliche Mitgliedsverträge seien mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Von der Anordnung sind insbesondere die Krankenversicherung sowie die Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherungen betroffen, die mit der Mitgliedschaft in der DeGeKa verbunden sind, lässt die BaFin mitteilen. Die zivilrechtliche Wirksamkeit bereits abgeschlossener Verträge bleibe zunächst unberührt. …