Erschienen in:
31.12.2013 | politik
Strafrechtliche Regelungen für die Ärzteschaft
Bekämpfung von Korruption
verfasst von:
Dr. Harald Clade
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 1/2013
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Zusammenfassung
Bestechung und Vorteilsnahme im Gesundheitswesen sollen künftig Straftatbestand werden. Der neue strafrechtlich bewehrte Tatbestand soll dann nicht nur für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Heilberufler gelten, sondern auch für sämtliche Fachberufe im Gesundheitswesen. Eine Neuauflage einer früheren Initiative: Die vor der Bundestagswahl in Gang gesetzte Gesetzesinitiative, Regelungen zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen zu verankern, war gescheitert.