Der § 217 StGB, in dem die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung verboten wurde, musste aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wieder zurückgenommen werden. Auch entfällt das berufsrechtliche Verbot der Suizidassistenz mit dem Beschluss des 124. Ärztetages im Mai 2021. Jetzt muss geklärt werden, welchen Menschen und unter welchen Umständen Ärzte beim Suizid assistieren dürfen.
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Seit November 2023 gibt es evidenzbasierte Empfehlungen zum perioperativen Management bei gastrointestinalen Tumoren (POMGAT) auf S3-Niveau. Vieles wird schon entsprechend der Empfehlungen durchgeführt. Wo es im Alltag noch hapert, zeigt eine Umfrage in einem Klinikverbund.
Krebserkrankungen unbekannten Ursprungs (CUP) sind eine diagnostische Herausforderung. KI-Systeme können Pathologen dabei unterstützen, zytologische Bilder zu interpretieren, um den Primärtumor zu lokalisieren.
Patienten, die von Ärztinnen behandelt werden, dürfen offenbar auf bessere Therapieergebnisse hoffen als Patienten von Ärzten. Besonders gilt das offenbar für weibliche Kranke, wie eine Studie zeigt.
Nun gibt es auch Resultate zum Gesamtüberleben: Eine adjuvante Pembrolizumab-Therapie konnte in einer Phase-3-Studie das Leben von Menschen mit Nierenzellkarzinom deutlich verlängern. Die Sterberate war im Vergleich zu Placebo um 38% geringer.
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