Erschienen in:
30.04.2015 | recht steuern wirtschaft
Alles, was Recht ist
Unfaire Arbeit
verfasst von:
sas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 5/2015
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Auszug
Die Klagen zweier Zahnmediziner gegen den Entzug des Titels „Dr. med. dent“ durch die Universität Würzburg hat das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass das Verfahren der Uni zum Entzug des Titels „ordnungsgemäß durchgeführt“ wurde. Externe Gutachter hatten die Auffassung vertreten, dass die untersuchten Doktorarbeiten zur „Würzburger Wundarznei“, die in den 90er Jahren angefertigt worden waren, nicht die Mindeststandards im Fach Geschichte der Medizin erfüllten. Sie stellten Übereinstimmungen mit anderen Promotionsschriften fest, die unter der Ägide desselben Doktorvaters angefertigt worden waren. Die Uni Würzburg nahm daraufhin die Verleihung des Titels zurück. Die beiden Zahnärzte klagten — und verloren vor Gericht. Die Richter gelangten zu der Überzeugung, dass die beiden Zahnärzte entgegen ihrer ehrenwörtlichen Erklärung, wesentliche Passagen aus anderen Promotionsschriften übernommen haben, ohne diese als Zitate zu kennzeichnen. Eine selbstständige wissenschaftliche Leistung sah das Gericht nicht als gegeben an. Az. W 2 K 13.954 und Az. W 2 K 14.228 …