01.01.2013 | KURZ & KNAPP
„Unwiderrufliches Bezugsrecht“ verbessert Absicherung des Ehepartners
Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 1/2013
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BGH-URTEIL Ärzte, die noch hohe Schulden beispielsweise auf ihre Praxis haben, können mit einem unwiderruflichen Bezugsrecht die Absicherung des Ehepartners verbessern. Denn dieses ist nach vier Jahren insolvenzfest und hat dann auch im Fall eines überschuldeten Erbes Bestand.