Erschienen in:
30.04.2015 | recht steuern wirtschaft
Urteil zum Patientenrechtegesetz
Zahnarzt muss Aufklärung beweisen können
verfasst von:
RA Michael Lennartz
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 5/2015
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Zusammenfassung
Das Landgericht Mönchengladbach hat sich kürzlich mit den Aufklärungs- und Dokumentationspflichten, die im Patientenrehtegesetz festgelegt wurden, befasst. Deutlich wurde in dem kürzlich veröffentlichen Urteil: Entgegen der der gesetzgeberischen Behauptung, bringt das Patientenrechtegesetz für Zahnärzte sehr wohl eine Erweiterung der Pflichten und Beweislasten im Zusammenhang mit Aufklärung und Dokumentation mit sich (Az. 4 S 74/14)