Erschienen in:
01.03.2018 | Abrechnung | Praxismanagement
GOZ Tipp
Eigenlaborleistungen ausgeführt, in der Abrechnung nicht aufgeführt
verfasst von:
Dr. Peter H. G. Esser
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 3/2018
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Zusammenfassung
Erbringung und Abrechnung zahntechnischer Leistungen. Paragraf 10 (1) GOZ führt auf „Ggf. Auslagen nach § 9 gemäß Fremdlaborrechnung“, davon getrennt „Ggf. Auslagen nach § 9 gemäß Praxislaborbeleg“. Praxislabor-, Eigenlabor- und Chairside-Laborleistungen sind unterschiedliche Begriffe für denselben Sachverhalt. Es handelt sich um zahntechnische Leistungen, vom Zahnarzt erbracht und/oder verantwortet.