Die Bereitschaft von Krankenhausträgern, MVZ zu gründen oder zu kaufen, ist ungebrochen. Damit einher geht natürlich auch der Wunsch und die Notwendigkeit, für diese MVZ einen ärztlichen Leiter zu finden. Nicht selten wird diese Tätigkeit - wie darüber hinaus auch sonstige ärztliche Tätigkeiten - durch die Krankenhausträger mit Ärzten besetzt, die bereits in einem Krankenhaus arbeiten und die dann auf geringfügiger Basis in MVZ angestellt werden. Gerade dieser geringe zeitliche Umfang führt dazu, dass die Arbeit im MVZ "nicht allzu ernst" genommen und möglicherweise bereitwillig ein Vertrag als ärztlicher Leiter unterzeichnet wird. Dass das nicht passieren sollte, weil sich daraus erhebliche Risiken ergeben können, ist der Inhalt nachfolgender Darstellungen.
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