Impfleistungen sind bei der Abrechnung ein Sonderfall. Der größte Vorteil ist die extrabudgetäre Vergütung, nachteilig der Ausschluss der Versichertenpauschale. Mit zusätzlichem Service können Ärzte beim Honorar nochmals punkten.
12.07.2017 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel