Erschienen in:
01.06.2007 | Berufspolitisches Forum
Ärztestreik für international vergleichbare Gehälter
Eine Analyse der Abwehr des TVöD und der neuen Tarifverträge für Ärzte
verfasst von:
PD Dr. E. Lindhorst
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 6/2007
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Auszug
Bereits in den 1990er Jahren war von der Politik öffentlich erklärt worden, dass der Bundesangestelltentarif (BAT) reformiert werden müsse. Der Arbeitgeber in diesem Tarifsystem – der Staat als Bund, Länder bzw. Kommunen – benötigte dringend eine Verringerung seiner Personalausgaben. Die Vergütung der „öffentlichen Angestellten“ in Ämtern und Behörden, die nicht leistungswillig seien, und nach ausreichend langer Angestelltenzeit auch kaum noch kündbar, sollte durch eine „leistungsgerechte Vergütung“ ersetzt werden. Ein automatischer Gehaltsanstieg mit steigendem Lebensalter, die Notwendigkeit, Ehepartner und gar Kinder der Angestellten (über den sog. Ortszuschlag) mitzufinanzieren und auch noch die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld seien nicht leistungsgerecht und leistungsförderlich. Die Angestellten würden solche finanziellen Elemente nicht als quasi freiwillige, aber automatische Belohnung des Arbeitgebers verstehen. Ein Arbeitnehmer dürfe aber eigentlich nur bei sehr guter Leistung und entsprechendem Wohlergehen des Arbeitgebers einen Anspruch auf einen Bonus haben. Das Tarifsystem BAT – analog zum neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) des Arbeitgebers Staat – umfasste viele verschiedene Berufsgruppen und Hierarchieebenen. Die Spanne reichte vom einfachen ungelernten Angestellten bis hin zu verschiedensten Akademikern und schloss auch zum Teil de facto leitende Angestellte wie Oberärzte mit ein und war nicht berufsgruppenspezifisch. …